Wissenswertes zum Thema Kindertagespflege für Eltern
Sie möchten Ihr Kind von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen? Hier einige Informationen zum Thema Kindertagespflege.
Die Kindertagespflege ist eine moderne Dienstleistung. Sie ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld für Kinder im Alter von 0 -14 Jahren. Gerade für Kinder in den ersten Lebensjahren bietet sie eine familiennahe Betreuung, bei der individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Die Tagesmutter/der Tagesvater hat die Möglichkeit sich einzelnen Kindern individuell zu zuwenden. Bei der Betreuung in einer Tagespflegestelle können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden.
Ein großer Vorteil ist auch die flexible Betreuungszeit, die in der Regel an die Bedürfnisse der Eltern angepasst werden kann. Kinder mit langen Betreuungszeiten werden so immer von der gleichen Person betreut. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann dies aus entwicklungspsychologischer Sicht ein wertvoller Aspekt sein. Auch außergewöhnliche Betreuungszeiten, z.B. frühmorgens, spätabends oder an Wochenenden und Feiertagen, verlieren durch das gemeinsame Alltagsleben an Außergewöhnlichkeit.
Eine Tagespflegeperson betreut bei sich zu Hause ein oder mehrere Tageskinder, deren Eltern dies aus beruflichen oder anderen Gründen nicht selbst tun können. Die Betreuung kann auch nur für einen Teil des Tages oder der Woche geleistet werden und erfolgt alternativ oder in Kombination mit anderen Kinderbetreuungseinrichtungen.
Kindertagespflege ist in unterschiedlichen Formen möglich:
• Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson
• Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
• Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
Alle Tagespflegepersonen, die über den Tageselternverein oder über das Jugendamt vermittelt werden, sind im Besitz einer gültigen Pflegeerlaubnis. Diese wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) auf Basis einer Eignungsfeststellung erteilt. Hierzu werden Einzelgespräche und Hausbesuche durchgeführt. Weiterhin ist ein polizeiliches Führungszeugnis (§72a SGB VII) und ein Gesundheitszeugnis vorzulegen, sowie der Besuch einer Infektions- und Brandschutzbelehrung und eines Erste-Hilfe-am- Kind-Kurses nachzuweisen.
Weitere Grundvoraussetzung für die Pflegeerlaubnis ist der Besuch eines Qualifizierungsseminars, welches 160 Unterrichtseinheiten umfasst und mit einem Kolloquium abgeschlossen wird. Darüber hinaus sind Tagespflegepersonen verpflichtet sich mit 15 UE jährlich fortzubilden.
Informationen zum Ablauf von der ersten Anfrage bis zum Tagespflegeverhältnis finden Sie in der Checkliste.
Wenn Sie eine Vermittlung an eine geeignete Tagespflegeperson wünschen, freuen wir uns, wenn Sie uns damit beauftragen. Melden Sie sich gerne bei uns, dann können wir Sie individuell beraten und offene Fragen klären.
Kostenbeitragstabelle