Zeitlicher Ablauf Qualifizierungskurs (300 UE) zur Tagespflegeperson (TPP) 2023/24
- Kurs 1 als Abendkurs (50 UE): 08.03.- 14.06.2023, Montag und Mittwoch von 18:30 Uhr - 21:00 Uhr und 3 Samstage von 09:00 - 15:45 Uhr plus Dienstag, der 21.03.2023, 09:00 - 13:00 Uhr (Pflichttermin)
- Kurs 1 als Vormittagskurs (50 UE): 04.10.-17.10.2023 von 09:00 - 13:00 Uhr
Nach Kurs 1 kann bereits eine Pflegeerlaubnis beantragt werden. Pädagogische Fachkräfte benötigen ausschließlich Kurs 1, für alle anderen schließen sich Kurs 2a und 2b an:
- Kurs 2 a (110 UE): 18.10.-28.11.2023, Mo-Fr von 09:00 - 13:00 Uhr
- Kurs 2 b (140 UE): ab Januar 2024 als Abendkurs im Wechsel 2 x abends von 18:30 Uhr -21:45 Uhr und 1x samstags von 09:00 - 16:00 Uhr
Voraussichtlicher Kursabschluss ist im Juni 2024
Zeitlicher Ablauf Qualifizierungskurs (300 UE) zur Tagespflegeperson (TPP) 2023/24
- Kurs 1 als Abendkurs (50 UE): 08.03.- 14.06.2023, Montag und Mittwoch von 18:30 Uhr - 21:00 Uhr und 3 Samstage von 09:00 - 15:45 Uhr plus Dienstag, der 21.03.2023, 09:00 - 13:00 Uhr (Pflichttermin)
- Kurs 1 als Vormittagskurs (50 UE): 04.10.-17.10.2023 von 09:00 - 13:00 Uhr
Nach Kurs 1 kann bereits eine Pflegeerlaubnis beantragt werden. Pädagogische Fachkräfte benötigen ausschließlich Kurs 1, für alle anderen schließen sich Kurs 2a und 2b an:
- Kurs 2 a (110 UE): 18.10.-28.11.2023, Mo-Fr von 09:00 - 13:00 Uhr
- Kurs 2 b (140 UE): ab Januar 2024 als Abendkurs im Wechsel 2 x abends von 18:30 Uhr -21:45 Uhr und 1x samstags von 09:00 - 16:00 Uhr
Voraussichtlicher Kursabschluss ist im Juni 2024
Die neue Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson im Neckar-Odenwald-Kreis
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson interessieren und möchten Sie im Folgenden über die Neuerungen der Qualifizierungsmaßnahme informieren.
Der gesetzliche Hintergrund zur neuen Qualifizierung
Die ehemalige Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Baden-Württembergs ehemalige Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann haben am 16.09.2019 den Vertrag zur Umsetzung des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und der Teilhabe in der Kinderbetreuung“ (Gute-Kita-Gesetz) für Baden-Württemberg unterzeichnet.
Hierdurch wurde die Finanzierung einer erweiterten Qualifizierung im Umfang von 300 Unterrichtseinheiten (UE) aller Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg ermöglicht.
Das Kultusministerium beauftragte den Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg dazu, das Qualifizierungskonzept für Baden-Württemberg zu erstellen und die Umsetzung durchzuführen.
In der Verwaltungsvorschrift (VWV) vom 06.04.2021 hat das Land Baden-Württemberg die Umsetzung der Qualifizierung nun festgelegt und den Start der Qualifizierung rückwirkend zum 01.01.2021 beschlossen. Die Qualifizierungsmaßnahme wird im Zeitraum vom 1.01.2021 bis 15.12.2023. gefördert.
Kostenträger der Qualifizierung
Im Auftrag des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis bietet der Tageselternverein NOK eine kostenfreie Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson im Umfang von 300 UE an.
Zielsetzung
Ziel dieses Qualifizierungskonzeptes ist es, den gestiegenen Anforderungen in der Kinderbetreuung gerecht zu werden, Kindertagespflegepersonen einheitlich auf ihre Tätigkeit vorbereiten und die Qualität der Kindertagespflege soll sicherzustellen.
Was ist neu und beinhaltet das neue Qualifizierungskonzept?
Das Qualifizierungskonzept, nach dem Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg geschult werden, beruht auf dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) des Deutschen Jugendinstituts. Insbesondere steht hier die Kompetenzorientierung im Mittelpunkt, welche auf selbstgesteuertem Lernen, ko-konstruktive Lernprozesse und Selbstreflexion basiert.
Qualifizierungsmodule
Das Qualifizierungskonzept ist in eine tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung mit 50 UE (Kurs1) und eine tätigkeitsbegleitende Qualifizierung mit 250 UE (Kurs2) gegliedert.
Die Module von Kurs 1 und 2 sind in Unterrichtseinheiten (UE) gegliedert, eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten.
Kurs 1 ist tätigkeitsvorbereitend und wird in Blockform vormittags durchgeführt.
Die Besonderheit im Neckar-Odenwald-Kreis ist die Splittung von Kurs 2 in einen Teilbereich a und einen Teilbereich b. Kurs 2a ist tätigkeitsbegleitend, umfasst 110 UE und schließt sich im Block direkt an Kurs 1 ebenfalls vormittags an.
Nach einer unterrichtsfreien Phase schließt sich dann Kurs 2b nochmals mit 140 UE an. Dieser Kurs findet an zwei Abenden in der Woche statt. Am Ende von Kurs 2b findet ein praxisbegleitender Kursabschluss in Form eines Kolloquiums statt.
Für Personen mit einschlägigen Aus- und Vorbildungen (§7 KiTaG) ist eine verkürzte Qualifizierung (Kurs1 mit 50 UE-tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung) vorgesehen.
Qualifizierungsschema
Blockunterricht Montag bis Freitag von 9:00 -13:15Uhr
Kurs 1: 50 UE
-Tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung
-Vor einer Vermittlung
-Vermittlung eines Tageskindes im Anschluss
Blockunterricht Montag bis Freitag von 9:00 -13:15Uhr
Kurs 2a: 110 UE
-Tätigkeitsbegleitende Qualifizierung
-Absolventen*innen von Kurs 1
-Vermittlung eines Tageskindes
-notwendig für Ausübung in anderen Räumen
Im Wechsel 2x Abende 18:30-21:45 Uhr; 1x samstags von 09:00-16:00 Uhr
Kurs 2a: 110 UE
-Tätigkeitsbegleitend
-Absolvent*innen von Kurs 2a
-Kompetenzorientierter Abschluss
(Änderungen von Kurs zu Kurs möglich.)
Insgesamt 300UE
Außerdem beinhaltet das Qualifizierungskonzept 34 Selbstlerneinheiten.
Während der Qualifizierung ist eine Hospitation von 8UE in einer Einrichtung der Kindertagespflege zu absolvieren und eine pädagogische Konzeption zu schreiben.
Die Qualifizierung schließt mit einem kompetenzorientierten Kolloquium ab.
Qualifizierungsinhalte
Kurs 1: Tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung 50UE (Blockunterricht)
- Einführung in die Qualifizierung
- Rechtliche Grundlagen in der Kindertagespflege
- Kinderrechte und Kinderschutz
- Kindersicherheit und Umgang mit Risiken in der Kindertagespflege
- Selbständigkeit und Businessplan
- Konzeption und Qualitätsentwicklung
- Beziehung und, Interaktion und Kommunikation
- Pädagogische Alltagsgestaltung
Reflexion Kurs 1
Kurs 2a: Tätigkeitsbegleitende Qualifizierung 110UE (Blockunterricht)
- Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege
- Kinderrechte und Kinderschutz
- Hygiene, Ernährung, Gesundheit
- Aufbau einer Kindertagespflegestelle
- Sicherheit im Alltag
- Selbständigkeit und Businessplan (2.Teil)
- Vertretungsmodelle realisieren
- Ressourcen und Kraftquellen kennen
- Selbständigkeit und Businessplan (3. Teil)
- Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
- Vorbereitung Praxisphase
- Konzeption und Qualitätsentwicklung (2.Teil)
- Reflexion Praxisphase
- Pädagogische Alltagsgestaltung
Kurs 2b: Tätigkeitsbegleitende Qualifizierung 140 UE (Abendkurs)
- Pädagogische Alltagsgestaltung
- Beziehung, Interaktion und Kommunikation
- Kinderschutz in der Kindertagespflege
- Reflexionsphase
- Praxisbegleitender Kursabschluss
FAQs zur Qualifizierung
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
- Einen Schul-/Ausbildungsabschluss (mindestens Hauptschulabschluss)
- Sprachliche Kompetenz Deutsch (B2 Level)
- Angemessene, kindgerechte Räumlichkeiten oder die Möglichkeit in anderweitig zur Verfügung gestellten Räumen tätig zu werden
- Motivation und Bereitschaft zur Weiterentwicklung
- Interesse an einer Zusammenarbeit mit Eltern, Fachberatung
Was kostet die Teilnahme an der Qualifizierung?
Die Teilnahme an der kompetenzorientierten Qualifizierung nach dem QHB ist kostenfrei. Nach Abschluss der Qualifizierung erhalten alle Teilnehmer*innen einen Bonus von 400 € ausbezahlt.
Ist die Qualifizierung nach dem QHB in ganz Baden-Württemberg anerkannt?
Die Qualifizierung wird einheitlich nach der Verwaltungsvorschrift des Landes durchgeführt und ist in ganz Baden-Württemberg anerkannt.
In welchem Umfang müssen pädagogische Fachkräfte künftig an der Qualifizierung teilnehmen?
Pädagogische Fachkräfte absolvieren 50 UE und sind künftig und damit vollständig qualifiziert. Darüber hinaus schreiben Sie eine eigene pädagogische Konzeption.
Müssen bereits qualifizierte Kindertagespflegepersonen an der Qualifizierung teilnehmen?
Kindertagespflegepersonen, die im Umfang von 160 UE qualifiziert sind, haben die Möglichkeit an einer“ Anschlussqualifizierung“ mit 140 UE teilzunehmen um sich im Umfang von 300UE zu qualifizieren.
Sind weiterhin Weiterbildungen zu besuchen?
Ja, nach der neuen Verwaltungsvorschrift sind nach Abschluss der Qualifizierung jährlich 20 UE Weiterbildung zu absolvieren.
Wie wird die Qualifizierung im Hinblick auf die anhaltende Corona-Situation durchgeführt?
Unser Schulungsraum kann für eine Gruppe von 25 Teilnehmer*innen genutzt werden. Bei Präsenzveranstaltungen gilt die 3 G Regel. Sollten es die aktuellen Coronamaßnahmen nicht zulassen und somit kein Präsenzunterricht stattfinden kann, planen und führen wir den Qualifizierungskurs online, per Zoom durch.